Armut & Kinderarmut

Ein Kernbereich

Wie viele arme Menschen kennen Sie? Keine? Sie irren sich, denn wir begegnen ihnen ständig. Wir erkennen sie nur nicht, denn Armut ist oft unsichtbar. Von Armut betroffen ist nicht nur, wer kein Dach über dem Kopf oder nichts zu essen hat. Armut hat viele Gesichter. In Österreich sind vor allem Frauen und Kinder betroffen.

Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Dennoch…

17,7% der österreichischen Bevölkerung sind armutsgefährdet. Sie können im Winter ihre Wohnung nicht heizen, sie haben am Ende des Monats nicht genug Essen im Kühlschrank oder sie können ihre Miete nicht bezahlen. Das sind nur einige Lebenssituationen von insgesamt über 1,5 Millionen armutsgefährdeten Menschen in Österreich. Besonders gefährdet sind Kinder, Frauen im Alter, Alleinerzieherinnen, Langzeitarbeitslose und Menschen mit chronischer Erkrankung.

 

Was heißt arm?

Wissenschaftlich gesehen wird die Armutsgefährdung über eine Schwelle definiert, die bei 60% des Median-Pro-Kopf-Haushaltseinkommens angesetzt ist. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt die Armutsgefährdungsschwelle 1.572 Euro im Monat. Für Mehrpersonen-Haushalte erhöht sich der Betrag um rund 786 Euro pro Erwachsenen bzw. um 472 Euro pro Kind. Menschen, die unter dieser Schwelle leben müssen, sind mit schlechteren und gesundheitsschädigenderen Wohnbedingungen – wie beispielsweise Lärm oder Schimmel konfrontiert. Sie sind öfters krank. Sie haben kaum Zukunftsperspektiven. Sie arbeiten, und dennoch bleibt am Ende des Monats nicht genug Geld übrig.

 

Deshalb fordern wir im Bereich Armutsbekämpfung:

  • Aufnahme des Rechts auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung (Artikel 30) sowie des Rechts auf Wohnen (Artikel 31) in die österreichische Verfassung.
  • Neubau von leistbaren, bedarfsgerechten Wohnungen und eigenmittelfreien Zugang zu Wohnraum über verstärkte Investitionen in den Sozialen Wohnbau und eine Wiedereinführung der Zweckbindung in der Wohnbauförderung.
  • Flächendeckende Delogierungsprävention und einen Ausbau der Sozialarbeit durch qualifizierte MitarbeiterInnen in diesem Bereich, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.
  • Einführung einer Energiegrundsicherung: Alle Haushalte erhalten damit ein fix definiertes Kontingent an Strom und Wärme kostenlos, angepasst an unterschiedliche (regionale) Wohn- und Heizverhältnisse.
  • Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert, bei gleichzeitigem Ausbau sozialer und kostenfreier Infrastruktur (u.a. Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulstandorte).

 

Jedes 5. Kind ist arm

In Österreich sind 376.000 Kinder und Jugendliche (23%) armuts- und ausgrenzungsgefährdet: das ist jedes 5. Kind. Besonders häufig betroffen sind Kinder und Jugendliche in Haushalten mit mehr als drei Kindern, in Ein-Eltern-Haushalten oder in Haushalten ohne österreichische Staatsbürger*innenschaft.

 

Einmal arm – immer arm?

Armut macht krank – und zwar von Beginn an: Arme Kinder haben bei ihrer Geburt ein geringes Geburtsgewicht, sind häufiger in Unfälle verwickelt, klagen öfter über Bauch- oder Kopfschmerzen. Bildung gilt als Möglichkeit, aus der Armut auszubrechen. Aber: Nachhilfeunterricht, Förderkurse und Unterstützung bei Legasthenie können sich fast die Hälfte aller armutsgefährdeten Haushalte nicht leisten. All das wird von Kindern und Jugendlichen erlebt und gefühlt. Und es hat Auswirkungen auf ihre Zukunft.

 

Kinderarmut geht uns alle an!

Kein Kind in Österreich darf in Armut aufwachsen. Jedem Kind und Jugendlichen die besten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe.

 

Deshalb fordern wir im Bereich Kinderarmut:

  • Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert, bei gleichzeitigem Ausbau sozialer und kostenfreier Infrastruktur (u.a. Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulstandorte).
  • Verbesserung der nationalen Gesetzgebung sowie des Umsetzungsprozesses durch die vollständige Aufnahme der Kinderrechtskonvention in die österreichische Verfassung, insbesondere in Bezug auf Schutz und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Meinungsfreiheit.
  • Förderung und Einbeziehung von Konzepten zu Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen in einem möglichst frühen Stadium.
  • Kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern.
  • Flächendeckende Einführung der gemeinsamen und ganztägigen Schule der 6- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken.

Mehr Infos zu unserem Projekt „Kinderarmut abschaffen“ finden sie unter

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Projekte

Armut & Kinderarmut

Mit.Chancen.Wachsen.

Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind entscheidend. Daher wollen wir die Teilhabe und Entwicklung von Kindern möglichst früh fördern, damit sie sich voll entfalten können. Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei den Ausgaben für Ihr Kind bis 6 Jahre brauchen, können wir helfen.
Mit.Chancen.Wachsen Kinderarmut

Abschaffung von Kinderarmut.

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