Kindergrundsicherung jetzt!

Drei Säulen gegen Kinderarmut

Mit einer Kindergrundsicherung muss kein Kind mehr in Österreich an Armut leiden. Die Volkshilfe hat ein 3-Säulen-Modell entwickelt, das Ungerechtigkeiten beseitigt und jedem Kind die gleiche Chance ermöglicht.

Jedes fünfte Kind betroffen

In Österreich ist mehr als jedes 5. Kind von Armut oder materieller Ausgrenzung bedroht – und das obwohl Österreich eines der reichsten Länder der Europäischen Union ist.

Die Volkshilfe hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Österreich das erste Land der Welt werden kann, das Kinderarmut abschafft. Aus unserer Perspektive sind dafür zwei Dinge essentiell: ein kindgerechter Sozialstaat und eine einkommensabhängige finanzielle Absicherung für alle Familien mit Kindern. Dafür haben wir die Kindergrundsicherung entwickelt.

Mindestanforderungen an eine Kindergrundsicherung

  • Der Rechtsanspruch auf die vielfältigen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen muss durchgesetzt werden.
  • Alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Österreich haben Anspruch.
  • Eine Kindergrundsicherung muss bestehende Leistungen bündeln.
  • Die echten Kinderkosten liegen deutlich über dem, was als Armutsgefährdungsschwelle definiert ist. Um dies zu berücksichtigen, schlägt die Volkshilfe vor, auf die Referenzbudgets der Schuldenberatung zurückzugreifen.
  • Eine Kindergrundsicherung muss bei Familienleistungen bestehende Ungerechtigkeiten beseitigen und dort stärker finanziell unterstützen, wo das Geld dringend gebraucht wird.
  • Eine Kindergrundsicherung soll Familien monatlich automatisch, zuverlässig und unkompliziert ausgezahlt werden und die Anspruchnahme erhöhen.
  • Eine Kindergrundsicherung muss zumindest das Ziel der Republik erfüllen, Kinderarmut bis 2030 zu halbieren.
  • Ein kindgerechter Sozialstaat ist eine zentrale Säule einer Kindergrundsicherung. Infrastruktur für Kinder und Jugendliche muss im städtischen und ländlichen Raum dringend ausgebaut werden.
  • Zur Schließung einer allfälligen Finanzierungslücke müssen umverteilende Maßnahmen (wie vermögensbezogene Steuern) durch die Bundesregierung gesetzt werden.

Drei-Säulen-Kindergrundsicherung

Auf Basis der Mindestanforderungen haben wir ein Drei-Säulen-Modell einer Kindergrundsicherung entwickelt.

Kosten

Die beiden finanziellen Säulen der Kindergrundsicherung mit Direktzahlungen an die Familien (Säule II und III) bedeuten jährliche Mehrkosten von 1,2 Mrd. Euro.

Die Mehrkosten, die beim Ausbau kindspezifischer Infrastruktur anfallen (Säule I), belaufen sich auf weitere rund 3,8 Mrd. Euro, wobei diese Maßnahmen breitere bildungs- und gesundheitspolitische Ziele bedienen, die Versäumnisse und den Reformrückstau der Vergangenheit reparieren und insofern nicht ausschließlich dem Budget einer Kindergrundsicherung zuzurechnen sind.

Eine etwaige Finanzierungslücke kann aus Perspektive der Volkshilfe durch mehr soziale Gerechtigkeit mit Vermögens- und Erbschaftssteuern geschlossen werden.

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Abschaffung von Kinderarmut.

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